Bewertung Genossenschaft Paranoia City Verlag
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Genossenschaft Paranoia City Verlag in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Genossenschaft Paranoia City Verlag
Die Genossenschaft verfolgt den Zweck, in gemeinsamer Selbsthilfe die Publikation, Verbreitung und Förderung emanzipatorischer und linker Literatur und die Schaffung entsprechender Informationsfreiräume. Die Genossenschaft Paranoia City Verlag betreibt in Verfolgung dieser Zwecksgesamtheit das Verlegen von Büchern. Dazu gehören Konzeption, Lektorat, Korrektorat, Layout, sowie Organisation der Herstellung, des Handels, des Vertriebs und der Vermarktung der Bücher - in Zusammenarbeit mit Autor:innen, Übersetzer:innen, Grafiker:innen und weiteren Fachpersonen. Der Verlagsbetrieb wird nicht gewinnstrebig und nach dem Prinzip der Selbstverwaltung geführt. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Genossenschaften mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung beteiligen, sowie alle Rechtshandlungen vornehmen, die unmittelbar oder mittelbar der Verwirklichung ihrer Zwecke dienen.