Bewertung Flandrin Partners Switzerland GmbH
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Flandrin Partners Switzerland GmbH in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Flandrin Partners Switzerland GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Vermarktung und den Vertrieb von Finanzprodukten, einschliesslich der Vermarktung, der Promotion und des Vertriebs von Finanzprodukten in der Schweiz oder im Ausland, die Erbringung von Nebendienstleistungen sowie das Anbieten von Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Investitionen in Finanzprodukten und damit verbundenen Beratungsdienstleistungen für Kunden und Konzerngesellschaften, einschliesslich der direkten oder indirekten Gesellschafter der Gesellschaft und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, die Durchführung damit zusammenhängender kommerzieller Tätigkeiten, einschliesslich des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräusserung von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an Unternehmen oder anderen juristischen Personen. Die Gesellschaft kann in der Schweiz Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Gesellschaftern sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Gesellschafter direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen der Gesellschaft oder dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). All dies kann die Gesellschaft auch ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken tun. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die als geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen.