Bewertung Haus Estate AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Haus Estate AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Haus Estate AG
Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Erstellung, die Vermarktung, die Lizenzierung, das Management und der Betrieb von Hotels, Serviced Residences und anderen damit im Zusammenhang stehenden Immobilien und Betrieben im In- und Ausland sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang damit. Die Gesellschaft kann Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, verwalten, halten und veräussern, vornehmlich im Bereich von Immobilien, Hotellerie und Tourismus. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten, Finanzierungen auf eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Ausgenommen sind Geschäfte, die durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) untersagt bzw. bewilligungspflichtig sind.