Bewertung Lite Bite GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Lite Bite GmbH in Neuhausen am Rheinfall wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Lite Bite GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Gastronomie, insbesondere die Produktion und den Verkauf von Speisen und Getränken an Veranstaltungen sowie den Betrieb eines Foodtrucks. Zudem plant und führt sie eigene Events durch, bietet Catering-Services für Corporate Events an und stellt Material sowie Personal im Rahmen von Dienstleistungen Dritten zur Verfügung. Die Gesellschaft kann Grundstücke, Wertschriften oder Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten und verkaufen. Sie kann Lokalitäten vermieten, verpachten sowie untervermieten und unterverpachten. Zudem ist sie befugt, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland zu errichten, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen oder solche zu übernehmen oder zu errichten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In -und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Sicherheiten für Verbindlichkeiten verbundener Gesellschaften abgeben.