Bewertung TRANSMONDE RÉASSURANCE AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für TRANSMONDE RÉASSURANCE AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über TRANSMONDE RÉASSURANCE AG
Die Gesellschaft bezweckt, in der Schweiz und im Ausland, den Betrieb jeder Art von Rückversicherung sowie das Erbringen damit verbundener Dienstleistungen für die SGS-Gruppenmitglieder. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann. Die Gesellschaft kann ihren direkten und indirekten Tochtergesellschaften und Dritten, einschliesslich ihren direkten und indirekten Aktionären sowie den direkten und indirekten Tochtergesellschaften dieser Aktionäre, Darlehen und andere direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, insbesondere im Rahmen von Cash-Pooling-Vereinbarungen, und Sicherheiten für die Verpflichtungen dieser Parteien gewähren, auch durch Verpfändung oder treuhänderische Übertragung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder durch Garantien jeglicher Art, unabhängig davon, ob diese vergütet werden oder nicht.