Bewertung IN-ALBON AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für IN-ALBON AG in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über IN-ALBON AG
Zweck der Gesellschaft ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und andere qualifizierte Berater sowie damit verbundene Tätigkeiten. Sie kann lmmaterialgüterrechte verwalten, erwerben und veräussern, und mit dinglichen Rechten belasten oder davon befreien. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Sie ist befugt, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland, welche gleiche oder ähnliche Zwecke verfolgen, zu beteiligen, solche Unternehmungen zu gründen oder zu erwerben, sowie alle Geschäfte durchzuführen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihn zu fördern. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben und veräussern, diese überbauen und mit dinglichen Rechten belasten oder davon befreien.