Bewertung GLT Fahrzeugtechnik GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GLT Fahrzeugtechnik GmbH in Allschwil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GLT Fahrzeugtechnik GmbH
Die Gesellschaft bezweckt das Erbringen von Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeugtechnik, insbesondere Reparaturen und Instandstellungen von LKW und PKW. Sie bezweckt ferner das Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen Baumanagement und Transportwesen sowie aller damit zusammenhängender Arbeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Die Gesellschaft kann Betriebsstättegrundstücke und Immaterialgüterrechte im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, die geeignet erscheinen, den Zweck der Gesellschaft direkt oder indirekt zu fördern, oder die mit diesem zusammenhängen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten vorzunehmen und Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.