Bewertung SennLaw GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SennLaw GmbH in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SennLaw GmbH
Der Zweck der Gesellschaft ist das Erbringen von Rechtsdienstleistungen im In- und Ausland durch in der Schweiz registrierte Anwältinnen und Anwälte und durch andere qualifizierte Berater sowie damit verbundene Tätigkeiten und umfasst auch die Erbringung von notariellen Dienstleistungen in den Kantonen, in welchen dies zulässig ist. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck direkt oder indirekt zu fördern, wie beispielsweise im In- und Ausland Unternehmungen aller Art, Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, verwalten, nutzen, belasten und veräussern sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Gesellschaften oder Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechte, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen oder Garantien jeglicher Art, ob gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann solche Finanzierungen gewähren oder Sicherheiten bestellen, auch wenn diese im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Gesellschaftern oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.