Bewertung FilmTec Water Services Company GmbH
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für FilmTec Water Services Company GmbH in Luzern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über FilmTec Water Services Company GmbH
Die Gesellschaft bezweckt die Bereitstellung von Finanzierungs- und Zahlungsdiensten zwischen verbundenen Unternehmen, einschliesslich der Entgegennahme von Einlagen, der Führung interner Bankkonten, der Durchführung von Zahlungen im Namen von verbundenen Unternehmen, des Einzugs von Lastschriften oder anderer elektronischer Inkassomethoden, des Clearings und der Verrechnung zwischen verbundenen Unternehmen sowie der Durchführung von Devisenabsicherungsaktivitäten; Erwerb und Besitz von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie Verwaltung, Umsetzung und Verwaltung dieser Beteiligungen; Gewährung von Darlehen oder anderen Finanzierungen an ihrer direkten oder indirekten Gesellschafter, ihrer direkten oder indirekten Tochtergesellschaften oder von Gesellschaften, an denen ihre direkten oder indirekten Gesellschafter eine direkte oder indirekte Beteiligung halten, und Gewährung von Sicherheiten jeglicher Art auf ihre Vermögenswerte, einschliesslich durch Verpfändung oder treuhänderische Übertragung oder durch Garantien jeglicher Art zur Sicherung deren Verpflichtungen, in jedem Fall mit oder ohne Entschädigung und selbst dann, wenn diese Transaktionen im ausschliesslichen Interesse Dritter liegen; Immobilieninvestitionen, mit Ausnahme des Besitzes von Wohngebäuden, direkt oder über Beteiligungen, die dem BewG unterliegen; Investitionen in geistige Eigentumsrechte oder in andere bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte jeglicher Art und Form; jede Art von Darlehen sowie Anleihen, Schuldverschreibungen oder andere von Privatpersonen ausgegebene Schuldtitel sowie Optionen und andere Bezugsrechte; alle kommerziellen, industriellen oder finanziellen Vorgänge, die für die Erreichung und Entwicklung dieser Ziele als notwendig erachtet werden.