Bewertung GoPeak Capital AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für GoPeak Capital AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über GoPeak Capital AG
Die Gesellschaft bezweckt das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen sowie Investitionen des eigenen Vermögens und der Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen oder solche übernehmen und errichten sowie alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, ihren Zweck zu fördern. Die Gesellschaft kann grundsätzlich in der Schweiz und im Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Der Erwerb von Grundeigentum in der Schweiz darf allerdings nur erfolgen, wenn dabei die jeweiligen gesetzlichen Einschränkungen für den direkten oder indirekten Grunderwerb durch Ausländer in der Schweiz eingehalten werden (etwa Lex Koller).