Bewertung Sparkli AG (Unternehmensbewertung)
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Sparkli AG in Freienbach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Sparkli AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung und Vertrieb von Softwarelösungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bildung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen sowie alles unternehmen, was direkt oder indirekt den Gesellschaftszweck fördert oder in den Geschäftsbereich der Gesellschaft fällt. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, Vertretungen übernehmen, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen, Grundstücke erwerben, halten, verwalten, belasten und veräussern wie auch Patente, Lizenzen und weiteres geistiges Eigentum erwerben, verwerten, belasten und verkaufen. Die Gesellschaft kann Finanzierungs-, Sanierungs- und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten von Konzerngesellschaften oder Dritten vornehmen, einschliesslich ihnen Darlehen oder Sicherheiten gewähren.