Bewertung Impossible Cloud Network Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Impossible Cloud Network Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Impossible Cloud Network Stiftung
Die Stiftung bezweckt: (i) Die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von fortschrittlichen Technologien mit Schwerpunkt auf dezentrale Protokolle und deren Anwendungen; (ii) die Entwicklung, Förderung, Wartung und Verwaltung von Technologien und Anwendungen, die insbesondere auf dem Impossible Cloud Network Protokoll aufbauen; (iii) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des Impossible Cloud Network Ökosystems ("Ökosystem"); (iv) die Publikation von Software-Komponenten im Zusammenhang mit dezentralen Protokollen und dem Impossible Cloud Network; (v) die Herausgabe, das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zum Stiftungszweck; (vi) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins, der Innovation und der Nachhaltigkeit in Bezug auf dezentrale Systeme sowie die damit verbundenen Technologien und Anwendungen, mit besonderem Fokus auf Sicherheit, Effizienz und Zugänglichkeit weltweit und für alle Interessierten. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen (DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); Token und NFTs für den Ausbau von Ökosystemen insbesondere für das Impossible Cloud Network Ökosystem herausgeben (z.B. Airdrops); in der Öffentlichkeit Ökosysteme, Protokolle, und entsprechend basierende Technologien und Anwendungen, anpreisen, und die Öffentlichkeit darin schulen; entsprechende Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe und Anleitungen erstellen und zur Verfügung stellen; eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden, aufbewahren und staken (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Stiftungszweckes in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren; Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation mit dem Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das Impossible Cloud Network Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Der Stiftungsrat erIässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann für die Erreichung des Zwecks eine operative Geschäftstätigkeit wahrnehmen und daraus Erträge erwirtschaften. Sie ist zudem berechtigt das Stiftungsvermögen zu verbrauchen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.