Bewertung Stiftung HSG START Accelerator
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung HSG START Accelerator in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung HSG START Accelerator
Die Stiftung bezweckt die Förderung von bestehenden Start-ups in der Wachstumsphase. Sie trägt damit zur nachhaltigen Entwicklung des St. Galler Start-up Ökosystems und dessen Positionierung in der Schweiz und im europäischen Ausland bei. Die Stiftung erfüllt ihren Zweck durch den Aufbau und die Implementierung eines Accelerator Programmes für Start-ups in der Wachstumsphase. Dieses beinhaltet die Unterstützung der Start-ups durch Mentoren und Experten sowie durch finanzielle Beiträge in der Form von Zuschüssen, Darlehen oder Kapitalbeteiligungen. Im Rahmen des Stiftungszwecks können die Stiftungsleistungen auch in der Form erbracht werden, dass Organisationen oder Institutionen mit gleichem oder ähnlichem Zweck unterstützt werden. Es steht im Ermessen des Stiftungsrates, mit anderen Organisationen oder Institutionen mit vergleichbaren Zielsetzungen zusammenzuarbeiten. Die Stiftung kann zur Zweckerfüllung Grundstücke und Immobilien erwerben und veräussern, vermieten, verpachten oder gegen eine Nutzungsgebühr zur Verfügung stellen. Sie kann sich zur Zweckerfüllung ferner an Gesellschaften und anderen juristischen Personen beteiligen. Die Stiftung kann zur Zweckerfüllung in der Schweiz und im Ausland aktiv sein. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbszweck.