Bewertung SARA ADUSE FOUNDATION
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für SARA ADUSE FOUNDATION in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über SARA ADUSE FOUNDATION
1. Die Stiftung bezweckt im Rahmen ihrer gemeinnützigen Förderung die Bekämpfung der weiblichen Genitalbeschneidung (Female Genital Mutilation/Cutting FGM/C) von Kindern, jungen Mädchen und Frauen weltweit. Sie fördert sämtliche damit zusammenhängenden Aktivitäten wie Informations- und Wissensplattformen, Prävention, Beratungs- und Weiterbildungsangebote für Betroffene. 2. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck unter anderem durch: - Sensibilisierung und Aufklärungsarbeit in der Schweiz und weltweit zur Thematik der weiblichen Genitalbeschneidung; - Direkte Unterstützung von betroffenen Kindern, jungen Mädchen und Frauen; - Förderung und Unterstützung von Bildungs- und Berufsangeboten für betroffene, junge Mädchen und Frauen zwecks Erreichens ihrer finanziellen Unabhängigkeit; - Unterstützung von Anlaufstellen im Bereich lösungsorientierter Methoden zur Trauma-Verarbeitung für direkt betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen; - Aufbau eines Netzwerkes lokaler Mitstreiter*innen, die in der Schweiz und weltweit in ihrer Community Aufklärungsarbeit gegen Mädchenbeschneidung betreiben; - Aufbau einer digitalen Informationsplattform, um Betroffene, Interessierte wie auch Laien mittels Themenbeiträgen weltweit zu vernetzen und über Themen der FGM/C zu diskutieren. 3. Die Stiftung kann im Weiteren Kinder und Jugendliche, die Opfer von physischer und psychischer Gewalt sind oder deren körperliche Integrität gefährdet ist. unterstützen. 4. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar Zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema der weiblichen Genitalbeschneidung. 5. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für direkt Betroffene Kinder, junge Mädchen und Frauen. 6. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. 7. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. 8. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. 9. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Organisationen im In- und Ausland ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten tätig sind.