Bewertung AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute in Richterswil wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs- und Facility Fachleute
Der Verein, AREFA Arbeitgebergemeinschaft für freie Reinigungs-und Facility Fachleute und Kundenhandwerker ist ein Zusammenschluss von Arbeitgebern welche Dienstleistungen in Kleinvolumen oder zeitliche begrenzte Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen. Auch als sogenannt freie Mitarbeiter werden die Dienstleistenden arbeitsrechtlich als Arbeitnehmer eingestuft und werden von der Gemeinschaft vertraglich angestellt. Damit ihre Leistungen korrekt abgerechnet-, Sozialversicherungen vollumfänglich bezahlt werden und eine einzige Lohnabrechnung pro Monat vorhanden ist, auch wenn Dienstleistungen an verschiedensten Orten, d.h. für verschiedene Mitglieder erbracht wurden. Wir beziehen uns auf folgende Gruppen: Reinigungskräfte, Facility-Fachkräfte, allgemeine Dienstleistende rund um Haus und Garten, sowie Kundenhandwerker. Auch können Handwerkstätigkeiten im Sinne von Aushilfsaufträgen von Mitgliedern in den genannten Bereichen eingeschlossen sein. Auch sollen die Dienstleistenden damit auf ein regelmässiges Pensum zählen können und einen einzigen Ansprechpartner für die administrative Abwicklung ihres Lohnes haben. Jeder Dienstleistungsnutzer ist zwingend Mitglied der Arbeitgebergemeinschaft und trägt somit die Verantwortung für die Lohnzahlungen seiner Angestellten für die vertraglich vereinbarten Stunden. Es dürfen explizit keine Arbeitskräfte vermittelt werden. Neue Mitglieder des Vereins werden zur Hauptsache durch die Dienstleistenden geworben. Ein weiteres Ziel des Vereins ist das Umweltbewusstsein in diesen Arbeitsprozessen zu fördern: Von den Dienstleistenden wird eine energiebewusste und umweltfreundliche Haltung verlangt. Die Dienstleistenden werden diesbezüglich orientiert und profund eingearbeitet. Bevorzugt werden umweltverträgliche, antiallergene Reinigungsmittel, Gartenhilfsstoffe und andere anzuwendende Produkte. Der Verein kann reine Payrolling- Dienste für Mitglieder anbieten. Der Verein kann Beratungen und Support in administrativen Belangen sowie Mediationen und andere Lebenshilfen für die Dienstleistenden und externe Beratungssuchende anbieten und durchführen. In Härtefällen kann dieser Dienst gratis angeboten werden. Diese Tätigkeiten werden mit separater Rechnungsführung klar von der Haupttätigkeit des Vereins abgegrenzt und werden, im Falle von unentgeltlichen Hilfestellungen, nicht durch die Mitgliederbeiträge und Verwaltungskosten der ersten Gruppe finanziert. Der Verein kann temporäre Wohnmöglichkeiten anbieten. Dies unabhängig davon, ob Person vom Verein angestellt ist.