Bewertung Stiftung Alterszentrum Region Bülach
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Alterszentrum Region Bülach in Bülach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Alterszentrum Region Bülach
Die Stiftung erstellt und betreibt ein Alters- und Pflegezentrum in Bülach. Sie stellt altersgerechte Wohnungen sowie Heim- und Pflegeplätze bereit und bietet betreuerische und pflegerische Dienstleistungen an. Die Stiftung kann auch altersgerechte Plätze in dezentralen Wohn- und Pflegeformen bereitstellen und betreiben oder solche Einrichtungen Dritter in geeigneter Weise unterstützen. Die Wohn- und Pflegeformen stehen in erster Linie älteren Einwohnern der Stadt Bülach und der Gemeinden Bachenbülach und Hochfelden im Verhältnis ihrer jeweiligen Einwohnerzahl zum Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung zur Verfügung. Die Stiftung kann im Rahmen des Stiftungszwecks für die Stiftergemeinden zusätzliche Aufgaben gemäss Leistungsvereinbarung übernehmen, allein oder zusammen mit anderen Organisationen und Institutionen. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe kann die Stiftung Grundstücke, selbstständige und dauernde Baurechte an Grundstücken, bestehende Liegenschaften oder Miteigentumsanteile an Grundstücken (Stockwerkeigentum) erwerben bzw. mieten.