Bewertung INWERSO Immobilien AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für INWERSO Immobilien AG in Buochs wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über INWERSO Immobilien AG
Zweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten von Immobilien sowie die Entwicklung und Realisation von Liegenschaftsprojekten bis hin zur Schlüsselfertigkeit. Die Gesellschaft kann Pfandbestellungen, Garantien, Hypotheken und jede andere Form der Sicherheit in Bezug auf eigene Verpflichtungen und Schulden gewähren. Die Gesellschaft kann im Weiteren auch Unterstützung in jeglicher Form (einschliesslich Gewährung von Vorschüssen, Darlehen, Krediten sowie der Bereitstellung von Pfandsicherheiten, Garantien, Hypotheken und jegliche andere Form von Sicherheit) für ihre Tochtergesellschaften zur Verfügung stellen. In Einzelfällen kann die Gesellschaft diese Unterstützung auch übrigen Gruppengesellschaften der Gesellschaft oder Dritten gewähren.