Bewertung Swissport Equipment Finance SA
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Swissport Equipment Finance SA in Opfikon wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Swissport Equipment Finance SA
Die Gesellschaft bezweckt den Ankauf und Verkauf von Ausrüstungen aller Art, insbesondere zur Verwendung in den Bereichen Bodenabfertigung und Frachtabfertigung (sowie in allen anderen ähnlichen Sektoren), sowie die Bereitstellung solcher Ausrüstungen an verbundene Unternehmen oder Dritte im In- und Ausland durch Vermietung, Verkauf oder jede andere Form der Bereitstellung. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann Grundstücke im In- und Ausland erwerben, halten, verwalten, verwerten und veräussern, unter Ausschluss von Transaktionen, die nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) verboten sind. Die Gesellschaft kann Beteiligungen oder Anteile an Unternehmen, Betrieben, Tätigkeiten oder Vereinigungen erwerben, halten und veräussern, unabhängig davon, ob es sich um Interventionen oder andere Massnahmen handelt, in der Schweiz oder anderswo, mit Ausnahme von Geschäften, die nach dem BewG verboten sind. Die Gesellschaft kann solche Beteiligungen oder Anteile verwalten, verbessern und veräussern und sich an der Verwaltung, Leitung, Kontrolle oder Liquidation von Gesellschaften, Betrieben, Tätigkeiten und Vereinigungen beteiligen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist oder diese besitzt. Das Unternehmen kann alle Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, Marken, Modelle und/oder Entwürfe erwerben, betreiben, nutzen und ausüben, und zwar in jeder Form. Die Gesellschaft kann ihren Tochtergesellschaften, ihren Schwestergesellschaften, der Muttergesellschaft oder anderen verbundenen Unternehmen finanzielle Unterstützung, einschliesslich der Gewährung von Darlehen, Bürgschaften, Garantien oder Sicherungsrechten in jeglicher Form gewähren, sei es gegen Entgelt oder nicht. Die Gesellschaft kann ferner Dritten Darlehen, Bürgschaften, Garantien oder Sicherungsrechte in jeglicher Form gewähren. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen und alle Massnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fordern, oder die unmittelbar oder mittelbar mit dem Zweck der Gesellschaft Zusammenhängen.