Bewertung Stiftung PAX QUO VADIS
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung PAX QUO VADIS in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung PAX QUO VADIS
Sensibilisierung der Bevölkerung durch friedensfördernde Kampagnen in der Region. Förderung des Friedens zwischen Menschen, Kulturen und Religionsgemeinschaften. Schaffen eines stabilen und prosperierenden völkerverbindenden und kulturellen Umfelds, das der Gesellschaft als Ganzes dient und die Interessen der zukünftigen Generationen wahrt und fördert; zu diesem Zweck kann die Stiftung alle Tätigkeiten ausüben, insbesondere interessierte Kreise sensibilisieren und Veranstaltungen durchführen; in diesem Rahmen setzt die Stiftung einen rein gemeinnützigen Zweck fort und hat keinerlei Gewinnziel. Sie kann sich an Gesellschaften beteiligen, die zum Zweck haben, die Grundsätze unserer Stiftung anzuwenden. Die Stiftung behält sich ausdrücklich das Recht gemäss Art. 86 ZGB zur Änderung des Zweckes vor. Für die Ausrichtung ihrer Tätigkeit gibt sich die Stiftung ein Stiftungsreglement.