Bewertung Stiftung Infinite Elements


Bewerten Sie hier die Leistungen von Stiftung Infinite Elements in Altdorf (UR). Jede Firmenbewertung hilft anderen Konsumenten.

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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für Stiftung Infinite Elements in Altdorf (UR) wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über Stiftung Infinite Elements

Die Stiftung bezweckt mit Fokus auf die Zentralschweiz die Förderung von gemeinnützigen Organisationen, Werken und Projekten im sozialen, karitativen, humanitären, kulturellen, wissenschaftlichen, medizinischen, ökologischen, pädagogischen oder anderen gemeinnützigen Bereichen. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinerlei Erwerbs- oder Selbsthilfezweck. Die Stiftung verfolgt ihre Zwecksetzung insbesondere durch die Ermöglichung von zweckgebundenen Fonds, welche den Vorgaben der Stiftung entsprechen, gleichzeitig im Zeitablauf aber die nötige Flexibilität der Schwerpunktsetzung, spezialisierte Kompetenz in der Leitung und gleichzeitig Diversität des Förderungsmanagements sicherstellen. Als unabhängige Dachstiftung bietet die Stiftung Interessierten die Möglichkeit, ihre konkreten Förderanliegen nach Massstäben kosteneffizienter Tätigkeit wirksam umzusetzen (zweckgebundene Fonds). Die Errichtung solcher zweckgebundener Fonds setzt voraus, dass das Förderanliegen durch den Stiftungszweck gedeckt ist, der Stiftungsrat zustimmt und ein entsprechendes Fondsreglement erlässt, welches der Stiftungsaufsicht zur Prüfung und Vormerknahme einzureichen ist, und der öffentliche und / oder gemeinnützige Zweck steuerlich anerkannt ist. Die zweckgebundenen Fonds sollen über eine eigenständige Governance verfügen können, was je nach Umständen vom Stiftungsrat alleine im betreffenden Fondsreglement oder aber auch in einer bindenden Vereinbarung zwischen dem Stifter/Schenker eines zweckgebundenen Fonds und der Stiftung bzw. durch vom Stifter/Schenker bindend festgelegten und vom Stiftungsrat akzeptierten Reglementsvorgaben geschehen kann. Der Stifter behält sich gestützt auf Art. 86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu erweitern, unter Vorbehalt der Zustimmung der Steuerverwaltung im Hinblick auf die Steuerbefreiung.

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