Bewertung Stiftung Hof Regaboga Egnach
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Hof Regaboga Egnach in Egnach wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Hof Regaboga Egnach
a) Die Stiftung Hof Regaboga Egnach bezweckt den Einsatz für die Interessen benachteiligter Tiere. Diese Aufgabe beinhaltet, Tiere zu beheimaten und zu betreuen, welche infolge von Blindheit, Behinderungen, hohem Alter, Inkontinenz, schwieriger Sozialisation spezielle Bedürfnisse haben oder Tiere, welche sich in einem Umfeld befinden, wo sie aus Notgründen nicht mehr bleiben können usw. Sie ermöglicht den Tieren ein Zuhause jenseits menschlicher Nutzungsansprüche. Es werden weder Tiere weitervermittelt noch verkauft. Das jeweils aufgenommene Tier hat Anspruch auf eine lebenslängliche Betreuung und Beheimatung im Stiftungshof. Tiere welche im Stiftungshof zur Welt kommen, bleiben lebenslänglich. b) Die näheren Bestimmungen über die Tätigkeit der Stiftung zur Erreichung des Stiftungszwecks beschliesst der Stiftungsrat; er erlässt darüber ein Stiftungsreglement. c) Der Stiftungsrat ist insbesondere befugt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Landkäufe zu tätigen, Liegenschaften zu halten und zu veräussern, entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen und Baubeschlüsse zu fassen. d) Der Stiftungsrat ist befugt, Institutionen / Projekte zu unterstützen, welche den Stiftungszweck fördern. e) Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.