Bewertung Stiftung Gemeindebibliothek Herzogenbuchsee und Umgebung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Stiftung Gemeindebibliothek Herzogenbuchsee und Umgebung in Herzogenbuchsee wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Stiftung Gemeindebibliothek Herzogenbuchsee und Umgebung
Die Stiftung bezweckt den Betrieb einer öffentlichen Gemeindebibliothek/Mediathek namentlich für die Gemeinden der Subregion Oberaargau West aber auch die anderen Gemeinden des Oberaargaus und des angrenzenden Teils des Wasseramts. Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet. Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter. Jegliche Erwerbszwecke sind ausgeschlossen. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung Grundstücke zu Eigentum oder im Baurecht erwerben, geeignete Räume mieten oder erwerben, Neubauten erstellen oder bestehende Gebäude umbauen. Die Stiftung kann alle Massnahmen ergreifen und Rechtsgeschäfte abschliessen, welche geeignet sind, den Stiftungszweck zu erfüllen, zu fördern oder zu ergänzen.