Bewertung RichterX AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für RichterX AG in Zürich wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über RichterX AG
Die Gesellschaft bezweckt die Entwicklung, den Vertrieb und den Unterhalt von Software-Produkten im Zusammenhang mit Erdbebenrisiken. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften in der Schweiz und/oder im Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen in der Schweiz und/oder im Ausland beteiligen, Liegenschaften in der Schweiz und/oder im Ausland erwerben, halten, belasten und veräussern sowie alle kommerziellen, finanziellen oder anderen Geschäfte tätigen, die mit dem Gesellschaftszweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann überdies ihren direkten oder indirekten Muttergesellschaften und deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären, entgeltlich oder unentgeltlich Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren und für die Verbindlichkeiten solcher Personen oder Konzerngesellschaften Sicherheiten aller Art stellen, einschliesslich Garantien, Pfandrechte und fiduziarische Übereignungen von Aktiven der Gesellschaft. Zudem kann sie mit Konzerngesellschaften Liquiditätsausgleiche/Nettoliquiditätszentralisierungen (Cash-Pooling), einschliesslich periodischer Saldoanpassungen (Balancing), betreiben oder sich daran beteiligen, und zwar ebenfalls ohne Gegenleistung, zu Vorzugskonditionen, zinslos, unter Ausschluss der Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft und unter Übernahme von Klumpenrisiken.