Bewertung RegioVorsorge Freizügigkeitsstiftung
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für RegioVorsorge Freizügigkeitsstiftung in Solothurn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über RegioVorsorge Freizügigkeitsstiftung
Die Stiftung bezweckt die Entgegennahme, Anlage und Verwaltung von Vorsorgeguthaben, den Erhalt und die Weiterentwicklung des obligatorischen und ausserobligatorischen Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dies im Sinne, dass Freizügigkeitsleistungen, die weder bei der Pensionskasse des bisherigen Arbeitgebers belassen noch auf die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers überwiesen werden können, auf die Stiftung übertragen werden können. Die Stiftung eröffnet dazu auf Antrag eines Vorsorgenehmers ein Freizügigkeitskonto. Die Rechtsstellung des Vorsorgenehmers ergibt sich aus dem vom Stiftungsrat erlassenen Reglement über die Erhaltung des Vorsorgeschutzes und der Freizügigkeit, wobei in erster Linie die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) und die entsprechenden Ausführungsverordnungen des Bundesrates insbesondere Art. 10 Verordnung über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV) zu beachten sind. Die Stiftung kann selbst oder über Dritte Risikoleistungen zur Deckung der Risiken Tod und Invalidität einer der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht unterstellten Versicherungsgesellschaft vermitteln. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.