Bewertung RegioVorsorge 3a Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für RegioVorsorge 3a Stiftung in Solothurn wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über RegioVorsorge 3a Stiftung
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen, individuellen Vorsorge im Sinne von Art. 82 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch den Abschluss von Vorsorgevereinbarungen mit einzelnen Vorsorgenehmern. Der Stiftung können sich selbstständig- oder unselbstständig erwerbende Personen, welche bei der Alters- und Hinterlassenenvorsorge (AHV) versichert sind, als Vorsorgenehmer anschliessen. Aus der Vorsorgevereinbarung ergeben sich die Rechtsstellung und die Anspruchsberechtigung des Vorsorgenehmers sowie die sonstigen Modalitäten der gebundenen Vorsorge, wobei die massgeblichen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und die entsprechende Ausführungsverordnung des Bundesrates zu beachten sind. Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein. Sie kann weitere Stiftungen mit gleicher oder ähnlicher Zielsetzung errichten oder sich als Mitstifterin an solchen beteiligen.