Bewertung Rainbow - Stiftung
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Rainbow - Stiftung in Baar wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Rainbow - Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Versorgung der Familie von Herrn Dr. Hans-Uwe Gebhardt, insbesondere des Stifters selbst, seiner jeweiligen oder ehemaligen Lebenspartnerin und deren Kinder, der Kinder und deren Abkömmlinge des Stifters, für besondere Notlagen und Ausbildung der genannten Personen sowie zur Gewährleistung ihrer Gesundheit und des Wohlergehens, durch die Rainbow-Stiftung. Die Stiftung leistet an die einzelnen Personen (Destinatäre) Beiträge, falls sie es für angemessen hält und dies wirtschaftlich geboten ist. Zur Verwaltung und Mehrung des Stiftungsvermögens kann sich die Stiftung an Gesellschaften und Vereinigungen beteiligen, diese insbesondere erwerben, veräussern, beleihen, unternehmerische Aufgaben ausüben soweit der Inhalt der Familienstiftung gewahrt wird. Die Stiftung kann auch Grundeigentum im In- und Ausland erwerben. Die Stiftung kann auch gemeinnützige Zwecke unterstützen, ohne ihren Charakter als Familienstiftung zu verändern, soweit dies gesetzlich zulässig ist.