Bewertung Pensionskasse der Helvetia Versicherungen


Bewerten Sie hier die Leistungen von Pensionskasse der Helvetia Versicherungen in St. Gallen. Jede Firmenbewertung hilft anderen Konsumenten.

Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.

Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.

Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.

Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht   /   2 = schlecht   /   3 = eher schlecht   /   4 = eher gut   /   5 = gut   /   6 = sehr gut

Bewertung

Gesamteindruck:

Freundlichkeit der Mitarbeiter:

Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:


Empfehlen Sie Pensionskasse der Helvetia Versicherungen weiter?

 
Titel Ihrer Bewertung


Ihre Bewertung über Pensionskasse der Helvetia Versicherungen *)

Noch verfügbare Zeichen:

Ihr Tipp für zukünftige Kunden von Pensionskasse der Helvetia Versicherungen *)

Noch verfügbare Zeichen:

Ihre Anrede


Ihr Vorname oder Pseudonym (für die Publikation)
Ihr Nachname (wird nicht publiziert)
Ihre E-Mail Adresse für Voting-Infos (wird nicht publiziert)


Sicherheitsabfrage


*) Bitte bleiben Sie fair. Texte mit Beleidigungen, Kommentare, die gegen Ethik und Moral verstossen, werden nicht veröffentlicht.

Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für Pensionskasse der Helvetia Versicherungen in St. Gallen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über Pensionskasse der Helvetia Versicherungen

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Mitarbeitenden der "Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG" und "Helvetia Schweizerische Lebensversicherungsgesellschaft AG", beide je eine (direkte oder indirekte) Gruppengesellschaft der Helvetia Holding AG und beide nachfolgend je einzeln auch "Arbeitgeber" genannt, in der Schweiz und deren Angehörige und Hinterlassenen sowie für eigene Mitarbeitende der Stiftung und deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität sowie bei besonderen Notlagen. Die Stiftung kann auch Leistungen an weitere Personen ausrichten, für welche ein Mitarbeitender nachweisbar bis zuletzt gesorgt hat. Weitere wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Helvetia Holding AG oder mit einer ihrer (direkten oder indirekten) Gruppengesellschaften verbundene Unternehmungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein können sich der Stiftung durch schriftliche Anschlussvereinbarung anschliessen (eine angeschlossene Gruppengesellschaft oder Unternehmung nachfolgend je einzeln auch "Arbeitgeber" genannt). Solche Vereinbarungen sind der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen. Der Stiftungsrat erlässt ein oder mehrere Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Alle diese Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zusammen mit der jeweiligen Bestätigung des anerkannten Experten gemäss Art. 52d BVG einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Kon­su­menten­be­wer­tung.ch

Der Online­verlag HELP Media AG publi­ziert seit 1996 Kon­su­menten­infor­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

offene Jobs
Referenzen
Bewer­tungs­richt­linien

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Ihre Werbe­platt­form

HELP.CH ® ist ein führendes Ver­zeich­nis für Wirt­schafts- und Handels­register­daten so­wie von Firmen­adressen, 2'500 eige­nen Schweizer Web­adressen (Domains) und 150 eigen­ständigen Infor­mations­por­talen.

www.help.ch

Kontakt

  • Email:
    info@help.ch

  • Telefon:
    +41 (0)44 240 36 40
    0800 SEARCH
    0800 732 724

  • Zertifikat:
    Sadp.ch

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung