Bewertung ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG in Landquart wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über ÖKK Kranken- und Unfallversicherungen AG
Die Gesellschaft verfolgt keinen Erwerbszweck. Die Gesellschaft betreibt die soziale Krankenversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und die obligatorische Unfallversicherung im Sinne des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (UVG) mit den in diesem Gesetz vorgesehenen Einschränkungen. Daneben kann sie im Rahmen der bundesrechtlichen Schranken weitere Versicherungsarten anbieten. Die Gesellschaft kann alle Rechtsgeschäfte abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann sich im Rahmen der Aufsichtsgesetzgebung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG und Krankenversicherungsaufsichtsverordnung, KVAV) an anderen Unternehmen beteiligen, sich mit solchen zusammenschliessen oder solche gründen. Die Gesellschaft kann Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck im Rahmen des ÖKK-Konzerns. Sie berücksichtigt dabei in angemessener Weise und im Rahmen der geltenden Gesetzgebung die Interessen des ÖKK-Konzerns. Vorbehalten bleiben dabei stets die Vorgaben des geltenden Aufsichtsrechts.