Bewertung Notzing Stiftung
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Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Notzing Stiftung in Basel wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Notzing Stiftung
Die Stiftung wird ausschliesslich zu gemeinnützigen, religiösen, ausbildnerischen und wissenschaftlichen Zwecken errichtet. Im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen beinhaltet der Zweck der Stiftung insbesondere, jedoch nicht ausschliesslich a) die Förderung der Römisch-Katholischen Religion wie sie seit jeher in der Katholischen Kirche überliefert worden ist. Zum Unterhalt ihrer Einrichtungen und Tätigkeiten beizutragen, z.Bsp. von traditionsgebundenen Kirchen und Kapellen, Seminaren, Schulen und Universitäten, Publikationen, Caritas, Ritus und Klerus. b) Unterstützung und Förderung der geisteswissenschaftlichen Forschung und Forschungseinrichtungen, namentlich auf dem Gebiet der Geschichte und hier in erster Linie zur Erforschung der Führungsschichten des 14. bis 19. Jahrhunderts sowie der Einzelpersonen in ihren sozialen Bindungen in einer Zusammenschau von Biographie, Genealogie, Prosopographie und Standes- und Herrschaftsgeschichte. Ausserdem kann die Stiftung andere gemeinnützige, religiöse, ausbildnerische und wissenschaftliche Einrichtungen und Projekte fördern und materiell unterstützen, vorausgesetzt deren entsprechende Zweckbestimmungen stehen nicht im Widerspruch und sind vereinbar mit der Zweckbestimmung wie sie vorstehend umschrieben sind. Die Stiftung ist befugt, alle Handlungen zu verrichten und alles zu unternehmen, was für die Verfolgung des hiervor aufgeführten Stiftungszweckes notwendig, nützlich oder angemessen ist und zwar entweder allein oder in Verbindung mit anderen juristischen Personen, Unternehmen oder natürlichen Personen. Sie ist ferner befugt, alle anderen Rechtshandlungen vorzunehmen oder andere Massnahmen zu treffen, die mit den vorstehenden Zwecken und Befugnissen oder Teilen davon zusammenhängen oder sich daraus ergeben, unter dem Vorbehalt ihrer Vereinbarkeit mit dem auf die Stiftung oder die betreffenden Rechtsakte anwendbaren Recht.