Bewertung Interplan Gebäudetechnik AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Interplan Gebäudetechnik AG in Oeschgen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Interplan Gebäudetechnik AG
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Arbeiten im Baubereich, insbesondere in den Bereichen Gebäudetechnik und Rennovationen. Dazu kann die Gesellschaft als Projektleitung, General- und Totalunternehmen tätig werden. Weiter bezweckt die Gesellschaft den Handel mit Waren aller Art sowie die Erstellung von Baugutachten und die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Tätigkeiten auszuüben, die mit diesem Zweck direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen oder denselben zu fördern geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im ln- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Zudem kann sie Grundeigentum im In- und Ausland erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Die Gesellschaft darf ohne vorherige Zustimmung der zuständigen Behörden weder direkt noch indirekt bewilligungspflichtige Liegenschaften erwerben, verwalten oder veräussern.