Bewertung Hilfsstiftung Glarus Süd
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Hilfsstiftung Glarus Süd in Glarus Süd wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Hilfsstiftung Glarus Süd
Die Stiftung gewährt bei Bedürftigkeit infolge Alter, Krankheit, Gebrechlichkeit oder Armut Beiträge an die Bürgerinnen und Bürger sowie an Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Glarus Süd für die teilweise oder vollständige Vergütung von: Krankheits- und Behinderungskosten; Aufenthaltskosten für Kuren in Sanatorien oder Heilbädern; Spitex-, Spital-, Arzt- oder Zahnarztrechnungen; Selbstbehalten von Krankenkassen; Kosten von persönlichen Auslagen in Heimen, Sanatorien oder Heilbädern. Unter denselben Voraussetzungen gewährt die Stiftung Beiträge zur Entlastung von angespannten Familienbudgets und zur Ermöglichung der sozialen Teilhabe und Integration von Kindern und Jugendlichen wie z.B. Lager, Vereinsbeiträge, Musikunterricht, Tagesstrukturen, etc. Die Leistungen, welche die Stiftung gemäss Absatz 1 hiervor erbringt, gehen über das hinaus, was das schweizerische Sozialversicherungsrecht (AHVG, IVG, ELG und KVG, etc.) gewährleistet, oder sie erbringt solche, wo dieses keine Unterstützung bietet. Der Begriff der Bedürftigkeit ist daher nicht im Sinne völliger Mittellosigkeit zu verstehen und jeweils nach den Zeitverhältnissen aufzufassen.