Bewertung HART AI Stiftung


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Hiermit versichere ich, dass diese Unternehmensbewertung auf meiner persönlichen Erfahrung basiert. Das Verfassen von Bewertungen, welche nicht der Wahrheit entsprechen, ist nicht zulässig. Des Weiteren stehe ich nicht im Arbeitsverhältnis mit dem bewerteten Unternehmen. Ich akzeptiere die AGB.






Die Konsumentenbewertung für HART AI Stiftung in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.


Über HART AI Stiftung

Die Stiftung bezweckt, (1) direkt oder indirekt die Entwicklung und Veröffentlichung von Software zu fördern und zu entwickeln, die u.a. i) den Nutzern Kontrolle über ihre eigenen Daten, Personalisierung und Präferenzen vermittelt, ii) es Nutzern und Dienstleistern ermöglicht diese Informationen sowie Rechenleistung mit Dritten zu teilen, iii) Datenverarbeitungen mittels Edge Computing durchzuführen, iv) die Humanität fördert, v) das Recht der Nutzer auf Autonomie gewährleistet, vi) Transparenz darüber schafft, wie KI-Modelle funktionieren und welche Arten von Daten gesammelt werden, vii) die Qualität und Zugänglichkeit von Medien, Bildung und Gesundheitswesen dank künstlicher Intelligenz verbessert, viii) auf eine sichere Entwicklung und Nutzung von künstlicher Intelligenz ausgerichtet ist; und (2) das Ökosystem im Zusammenhang mit der Technologie des Projekts zu fördern. Die Stiftung konzentriert sich insbesondere auf ein dafür entwickeltes Softwareprotokoll, die damit verbundene Gemeinschaft und das Ökosystem. Das Softwareprotokoll verfolgt die erwähnten Ziele und besteht aus einer on-Chain-Ebene, einer Off-Chain-Ebene und anderen Technologien, einschliesslich u.a. einer App, die es den Nutzern ermöglicht, mit der On-Chain-Ebene zu interagieren. Zug diesem Zweck kann die Stiftung (i) Förderbeiträge entgegennehmen und verteilen und sich an Unternehmen und anderen Institutionen in der Schweiz und im Ausland beteiligen; (ii) Token und andere digitale sowie nicht-digitale Vermögenswerte generieren, empfangen, halten und ausgeben; (iii) Standards und Softwarecode entwickeln, unterstützen, erweitern und veröffentlichen; (iv) Community-gesteuerten Governance-Systeme entwickeln, fördern und erweitern, welche die Teilnehmer des Ökosystems einbeziehen, sei es auf der Ebene des Protokolls, der Parameter oder der Stiftung-Governance; (v) das umgebende Ökosystem des von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern, verwalten und orchestrieren; (vi) Veranstaltungen organisieren sowie das Bewusstsein für von der Stiftung unterstützten Software, Technologien und Anwendungen fördern; (vii) mit öffentlichen oder privaten Institutionen, Einrichtungen, Einzelpersonen und Organisationen zusammenzuarbeiten oder Partnerschaften einzugehen; (viii) geistige Eigentumsrechte und Lizenzrechte aller Art erhalten, erwerben, halten oder gewähren; (ix) ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der von der Stiftung unterstützen Software, Technologien und Anwendungen; (x) alle Geschäfte zu tätigen und alle Transaktionen fördern und/oder abschliessen und generell alle Handlungen und Dinge auszuführen, die zur Erreichung oder Förderung der hierin beschriebenen Ziele notwendig, angemessen, zufällig oder wünschenswert sind. Der Zweck kann durch den Stiftungsrat in einem Stiftungs-Reglement Konkretisiert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das HART Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des HART Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und /oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

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