Bewertung Gemeinnützige Immobilien-Stiftung Schaffhausen
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
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Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Gemeinnützige Immobilien-Stiftung Schaffhausen in Schaffhausen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Gemeinnützige Immobilien-Stiftung Schaffhausen
Die Stiftung bezweckt die Erstellung, die Erneuerung, das Halten, die Verwaltung, Vermietung und Erhaltung von preisgünstigem Wohn- und Gewerberaum mit einfachem und nachhaltigem Standard in der Region Schaffhausen. Dabei ist sie bestrebt, in Ortszentren die soziale und demografische Durchmischung zu erreichen sowie gemeinnützige, kulturelle, religiöse, soziale, fürsorgerische und pädagogische Anliegen zu berücksichtigen. Die Objekte sind vorab für Parteien mit kleiner und mittlerer Finanzkraft bestimmt. Einzelne Objekte können im Rahmen des Stiftungszwecks bestimmten Nutzungen zugeführt werden. Die Stiftung verpflichtet sich, beim Unterhalt und Betrieb von Wohn- und Gewerberaum nach ökologischen Grundsätzen zu handeln sowie zu Erhalt und Pflege von denkmalgeschützen Bausubstanzen. Die Stiftung kann Grundstücke (inkl. Baurechte) selber erwerben sowie Gebäude und Bauten selber erstellen und erneuern. Sie kann Förderungsinstrumente unter anderem nach dem eidgenössischen Wohnraumförderungsgesetz und entsprechenden kantonalen und kommunalen Gesetzen beanspruchen. Die Stiftung kann Darlehen aufnehmen und diese hypothekarisch sicherstellen.