Bewertung EGK Grundversicherungen AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für EGK Grundversicherungen AG in Laufen wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über EGK Grundversicherungen AG
Die Gesellschaft bezweckt die Durchführung der sozialen Krankenversicherung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und der freiwilligen Taggeldversicherung gemäss dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG). Sie bietet ihren Versicherten nach den Grundsätzen von Gegenseitigkeit und Gleichbehandlung Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Krankheit, Unfall und Mutterschaft gemäss diesen Statuten, den gesetzlichen Bestimmungen und den von der Aufsichtsbehörde genehmigten Bedingungen und Tarifen. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft Organisationen anschliessen, Agenturen errichten, sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft kann sich daneben nach Massgabe des KVG und dessen Ausführungserlassen an anderen Institutionen, die der Durchführung der sozialen Krankenversicherung dienen, beteiligen, solche gründen, übernehmen und mit ihnen fusionieren. Sie kann nach Massgabe des KVG und dessen Ausführungserlassen Liegenschaften erwerben, belasten und veräussern sowie durch Beschluss des Verwaltungsrates Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft unterstützt die Bestrebungen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen sowie von Invalidität und vorzeitigem Tod. Die Gesellschaft kann für besondere Zweckbestimmungen Spezialfonds errichten.