Bewertung CoOpera Sammelstiftung PUK
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für CoOpera Sammelstiftung PUK in Bern wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über CoOpera Sammelstiftung PUK
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Mitglieder der ihr angeschlossenen Firmen, Verbände und Vereinigungen, im folgenden Institutionen genannt, die sich bemühen, im sozialen Organismus nach menschen- und naturgemässen Gesichtspunkten zu arbeiten, sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Stiftungsrat fällt seine Entscheidungen im Sinne der Vorsorgeinteressen der Versicherten. Er widmet sich also der Sicherstellung einer langfristigen und stabilen Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Zur Erreichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung, gestützt auf den Anschlussvertrag und im Rahmen des entsprechenden Vorsorgewerkes, Versicherungsverträge mit einer oder mehreren der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA unterstellten Versicherungsgesellschaften abschliessen oder tritt in bestehende Verträge ein. Die Stiftung muss aber immer Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein.