Bewertung Blitz-Parkett GmbH in Liquidation
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Blitz-Parkett GmbH in Liquidation in Glarus Nord wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Blitz-Parkett GmbH in Liquidation
Die Gesellschaft bezweckt die Ausführung von Bauführungen aller Art, Verlegen von Bodenbelägen, Parkett, Teppichen, Laminatböden und PVC-Belägen. Kann Rechte, Lizenzen und Patente erwerben, veräussern und vermitteln. Kann Zweigniederlassungen errichten und sich an anderen Unternehmungen beteiligen. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen beteiligen und Grundstücke erwerben, halten, belasten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch alle kommerziellen, finanziellen und anderen Tätigkeiten ausüben, welche direkt oder indirekt mit dem Zweck der Gesellschaft in Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft ist befugt, Finanzierungs-, Sanierungs-, und Interzessionsmassnahmen zu Gunsten Gesellschaftern, Konzerngesellschaften und Dritten vorzunehmen sowie Gesellschaftern, Konzerngesellschaften oder Dritten Darlehen oder für deren Verpflichtungen Sicherheiten zu gewähren.