Bewertung Autismus Stiftung Graubünden
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Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
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Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Autismus Stiftung Graubünden in Churwalden wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Autismus Stiftung Graubünden
Die Stiftung setzt sich für die Verbesserung der Situation von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) ein. Wobei die schwer beeinträchtigten Menschen mit Frühkindlichem Autismus (F84.0) Priorität haben. Anschliessend werden Menschen mit Asperger-Syndrom (F84.5) - atypischer Autismus (F84.5) berücksichtigt. Diese Liste ist nicht abschliessend, sodass der Stiftungszweck grundsätzlich zugunsten aller Menschen mit Wahrnehmungsbeeinträchtigung gilt (nachfolgend aus Gründen der besseren Lesbarkeit Menschen mit ASS genannt). Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Stiftung insbesondere Fokus auf folgende Bereiche legen: a) Lebens- und Arbeitsplätze für Menschen mit ASS zu schaffen; vor allem für die schwer beeinträchtigten Menschen mit ASS; b) Anlaufstelle/Koordinationsstelle, wo Menschen mit ASS Hilfe für Themen aller Art bekommen; c) Integration von Menschen mit ASS in die Gesellschaft in allen Bereichen des täglichen Lebens wie Arbeiten, Wohnen, Bildung und Freizeitgestaltung; d) Öffentlichkeitsarbeit, um die Sensibilität für Menschen mit ASS zu erhöhen und Inklusion zu fördern; e) der Stiftungsrat ist ermächtigt, unter Wahrung der Priorität des Kantons Graubünden auch Menschen mit ausserkantonalem Wohnsitz zu berücksichtigen; f) der Stiftungsrat ist insbesondere befugt, die für die Erreichung des Stiftungszweckes notwendigen Landkäufe zu tätigen, Liegenschaften zu halten und zu veräussern, entsprechende Kauf- und Grundpfandverträge abzuschliessen und Baubeschlüsse zu fassen; g) der Stiftungsrat ist befugt, Institutionen/Projekte und weitere Massnahmen zu unterstützen, die die Integration von wahrnehmungsbeeinträchtigen Menschen fördern; h) die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.