Bewertung Artisa Developer AG
Bereits die Bewertung mit den Sternen hilft anderen Konsumenten. Klicken Sie hierfür einfach auf den Stern 1 bis 6 der entsprechenden Rubrik.
Alle Teilnehmer nehmen automatisch an einer Verlosung teil.
Bitte beachten Sie:
Für eine faire Bewertung hatten Sie direkten geschäftlichen Kontakt mit dem zu beurteilenden Unternehmen. Unser Bewertungssystem basiert im Gegensatz zu anderen auf dem Prinzip, dass ein Unternehmen einen Eintrag zeitnah kommentieren kann. Bewertungen werden erst nach der Unternehmensantwort oder Ablauf der Zeit für die Kommentierung veröffentlicht.
Sterne-Bewertung:
1 = sehr schlecht / 2 = schlecht / 3 = eher schlecht / 4 = eher gut / 5 = gut / 6 = sehr gut
Bewertung
Gesamteindruck:Freundlichkeit der Mitarbeiter:
Schnelligkeit bei Anfragen oder Bestellungen:
Die Konsumentenbewertung für Artisa Developer AG in Zug wird durchgeführt durch HELP Media AG, Zürich. Konsumentenbewertung.ch ist das Bewertungssystem von HELP.CH ®. Konsumenten können auf Help.ch und im HELP-Netzwerk Firmen mit einer Note von 1 (niedrig) bis 6 (hoch) bewerten und zusätzlich Kommentare und Tipps für zukünftige Kunden hinterlassen. Unternehmen können sich so durch gute Bewertungen positionieren und Konsumenten profitieren von den Erfahrungsberichten anderer.
Über Artisa Developer AG
Die Gesellschaft bezweckt den Erwerb, das Halten, die Verwaltung, den Umbau, die Planung, Erstellung, Vermittlung und Promotion von Liegenschaften sowie die diesbezügliche Beratung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern, oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen beteiligen, gleichartige Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen. Die Gesellschaft kann Dritten, einschliesslich Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese direkten oder indirekten Aktionäre der Gesellschaft direkt oder indirekt beteiligt sind, Darlehen oder andere Finanzierungen gewähren, mit solchen Dritten Cash-Pooling-Verträge abschliessen und für deren Verbindlichkeiten Sicherheiten aller Art bestellen und Garantien abgeben, in jedem Fall ob gegen Entgelt oder nicht und auch wenn diese Rechtsgeschäfte im ausschliesslichen Interesse der Dritten liegen.